Wohneigentum als Geldanlage wird in der Schweiz immer beliebter. Von professionellen Anlegern bis hin zu pensionierten Personen, die sich nach dem Auszug der Kinder nach kleineren Wohnungen umschauen, um die grössere Immobilie zu vermieten – sie alle möchten von der stabilen Entwicklung des Immobilienmarktes profitieren. Doch nicht nur die Wertentwicklung macht Immobilien attraktiv, sondern selbstverständlich auch der Erlös aus den Mieteinnahmen. Was muss steuertechnisch bei der Vermietung einer Immobilie beachtet werden?
Mieteinnahmen gelten als Einkommen und müssen dementsprechend versteuert werden. Folgende Auslagen können Sie jedoch vom steuerbaren Einkommen abziehen:
Pauschal: Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten
Belegbar und effektiv: Nebst werterhaltenden Massnahmen wie sanitären Installationen oder Reparaturen, gehören auch jegliche Versicherungen (Gebäudehaftpflicht, Brand, Wasserschaden, usw.), die Liegenschaftssteuer und Ausgaben für die Verwaltung durch Dritte in diese Kategorie. Je nach Kanton ausserdem auch Kehricht- und Abwassergebühren, Strassengebühren, Hauswartentschädigung, Gartenunterhalt, etc.
Alle Einnahmen, welche die Auslagen übersteigen, müssen wie bereits erwähnt als Einkommen versteuert werden. Falls die Immobilie unter dem Eigenmietwert vermietet wird, beispielsweise an Verwandte, so muss in den meisten Kantonen der Eigenmietwert statt der Mieteinnahmen versteuert werden. Für den Fall, dass Sie die Immobilie tage- oder wochenweise über Plattformen wie Booking.com vermieten, müssen auch diese Einnahmen stets als Einkommen versteuert werden. Beachten Sie, dass ausserdem eine Kurtaxe bei der Gemeinde bezahlt werden muss. Der Eigenmietwert kann jedoch um die Zeit reduziert werden, in der die Immobilie vermietet wurde. Das Anbieten von Frühstück oder anderen hotelähnlichen Angeboten gelten hingegen als selbständige Erwerbstätigkeit.
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