Neuer Wohneigentümer, was nun?

Steuererklärungen von Wohneigentümern sind aufwändig, denn es entstehen neue Kostenpunkte und neue Abzugsmöglichkeiten. Da Wohneigentum in der Schweiz sowohl der Einkommens- sowie der Vermögenssteuer unterstehen, fallen als Wohneigentümer zwei neue Steuerpflichten an.

  • Leben Sie selbst in der Immobilie, so müssen Sie den Eigenmietwert Ihrem Einkommen anfügen. Dieser richtet sich nach dem marktüblichen Mietpreis von vergleichbaren Häusern oder Wohnungen in Ihrer Umgebung. Abzugsfähig werden hingegen allfällige Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten. Diese können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Weitere Informationen und Steuertipps für Wohneigentümer.
  • Vermieten Sie die Immobilie, so gilt die eingenommene Miete als Einkommen. Der vom Steueramt festgelegte Steuerwert zählt zu Ihrem Vermögen. Auch hier können Sie jedoch allfällige Hypotheken abziehen. Weitere Informationen für Vermieter.

Steuerabzüge

Unterhaltskosten können Sie pauschal oder effektiv abziehen. Wieviel Sie pauschal abziehen können, erfahren Sie beim kantonalen Finanzamt oder der Steuerverwaltung. In den meisten Kantonen beträgt die pauschale 10% des Eigenmietwertes für Immobilien, die jünger als 10 Jahre sind, respektive 20% für ältere Liegenschaften. Dies lohnt sich in Jahren mit geringen Ausgaben. Bei Umbauten oder Renovierungen sollten die Kosten dagegen effektiv aufgelistet werden, wobei nur werterhaltende, aber nicht wertvermehrende Aufwendungen abzugsberechtig sind. Lesen Sie unseren Beitrag zu Gebäudeunterhaltskosten, um mehr über werterhaltende oder wertvermehrende Inverstitionen zu erfahren. Im Artikel wird auch erklärt, wie Sie mit ökologischen Massnahmen Steuern sparen können.

Amortisationen

Um die Hypothekarschuld und abzugsberechtigte Schuldzinsen gleich hoch zu halten, sollten Sie indirekt statt direkt amortisieren. So können die Schulden, aber auch die Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dagegen können Sie Jahr für Jahr weniger Schuldzinsen abziehen, wenn Sie direkt amortisieren (also Ihre 2. Hypothek) in Raten zurückzahlen.

Ebenfalls gut zu wissen ist, dass es sich lohnt, den Steuerwert und Eigenmietwert zu prüfen. Falls Sie mit den vom Steueramt festgelegten Werten nicht einverstanden sind, beraten Sie sich mit einem Steuerfachmann und klären Sie ab, ob und wie sich die Werte korrigieren lassen.

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