Steuern sparen bei Renovierungen und Unterhaltsarbeiten

Der grösste wiederkehrende Kostenpunkt für Wohneigentümer sind die Renovierungen, welche früher oder später anfallen. Das heisst auch, dass dies der Posten ist, wo mit sorgfältiger Planung das grösste Steuersparpotenzial besteht. Unterhaltsarbeiten gelten als werterhaltende Massnahmen und sind in der ganzen Schweiz steuerlich abzugsfähig. Ebenfalls abziehbar sind Massnahmen, welche die Energieeffizienz der Immobilie steigern. Neue Fenster einbauen, Sonnenkollektoren installieren, ökologischere Heizung verlegen, isolieren der Kellerdecke oder der Decke zu einem kalten Estrich – all diese Investitionen lohnen sich also gleich dreifach, da man nebst den steuerlichen Vorteilen längerfristig auch energetische Kosten einsparen kann und noch dazu einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leistet.
Doch um eine umfassende Renovierung vorzunehmen, bedarf es einiger Expertise. Denn alle Massnahmen können nur schwer voraussehbare Nebeneffekte hervorrufen. So ist es möglich, dass sich beim Ersetzen der Fenster plötzlich Schimmelpilz bildet. Es empfiehlt sich also, die längerfristigen Arbeiten mit professioneller Hilfe zu planen. Dies gilt nebst den gebäudetechnischen Angelegenheiten auch für die Finanzen: Wenn die Unterhaltsarbeiten gleichmässig über mehrere Steuerperioden verteilt werden, kann unter Umständen die Steuerprogression gebrochen werden. Optimalerweise passiert dies, ohne dass die abzugsfähigen Kosten das Einkommen übersteigen. Auch die Frage des pauschalen oder effektiven Abzugs sollte Jahr für Jahr neu evaluiert werden.
Wieviel Sie pauschal abziehen können, erfahren Sie beim kantonalen Finanzamt oder der Steuerverwaltung. In den meisten Kantonen beträgt die pauschale 10% des Eigenmietwertes für Immobilien, die jünger als 10 Jahre sind, respektive 20% für ältere Liegenschaften. Dies lohnt sich in Jahren mit geringen Ausgaben. Bei Umbauten oder Renovierungen sollten die Kosten dagegen effektiv aufgelistet werden.

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