Steuererklärung ausfüllen

Es gehört wohl nicht gerade zu unseren Lieblingsbeschäftigungen. Es gibt wohl keine jährlich wiederkehrende Aktivität die uns so unerbittlich mit unseren eigenen Ausgaben auseinandersetzt. Die Rede ist natürlich von der Steuererklärung. Dieser Beitrag soll Ihnen einige Tipps vermitteln, damit Sie Ihre Steuererklärungen effizienter ausfüllen – Sparpotenzial inklusive!

Ordnung wahren

Falls Sie dies kurz vor der Einreichfrist der Steuererklärung lesen, so wird Ihnen dieser Ratschlag reichlich wenig bringen: Bewahren Sie alle steuerrelevanten Belege gut organisiert auf, egal ob physisch oder digital. Wenn man alle nötigen Informationen direkt zur Hand hat, spart das viele Nerven und vor allem wertvolle Zeit.

Lohnausweise

Achten Sie darauf, dass Sie alle Einkommen deklarieren. Dazu gehören auch allfällige Nebenverdienste wie Honorare oder Sitzungsgelder. Da die Steuerverwaltung über Ihre Arbeitgeber Zugang zu all Ihren Lohnausweisen hat, kann sie genau ausrechnen, wieviel Sie verdient haben.

Vermögensverzeichnis

Ihre Bank stellt in der Regel zur Jahreswende ein Verzeichnis Ihres Vermögens zur Verfügung. In den enthaltenen Dokumenten sehen Sie direkt alle Gebühren und Spesen, welche Sie vom Vermögen abziehen dürfen. Alternativ können Sie die Steuerwerte auch der Kursliste der Steuerverwaltung entnehmen, was jedoch etwas aufwändiger sein kann.

Liegenschaftenverzeichnis

Den abzugsberechtigten und nicht-abzugsberechtigten Liegenschaftskosten haben wir bereits eigene Berichte gewidmet. Generell aber gilt, dass Sie Unterhaltskosten abziehen können, während dies bei wertvermehrenden Massnahmen nicht möglich ist. Ausgenommen von dieser Regel sind Investitionen, welche die Energieeffizienz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erhöhen. In Jahren mit hohen Unterhaltskosten sollten Sie die Abzüge effektiv vornehmen, da sie den Pauschalbetrag mit grosser Wahrscheinlichkeit übersteigen. Beachten Sie, dass bei einem effektiven Abzug alle Unterhaltskosten Ihrer Immobilien detailliert belegt werden müssen.

Schuldzinsen

Es ist Ihnen wahrscheinlich bereits bekannt, dass Zinsen von Hypotheken oder Darlehen von Ihrem Einkommen abgezogen werden können. Dies gilt jedoch allgemein für alle Schuldzinsen, wie Verzugszinsen bei verspäteten Kreditkartenzahlungen.
Dem Thema der Steuereinsparungen bei Hypotheken haben wir bereits einen eigenen Artikel gewidmet. Grob zusammengefasst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich eine Amortisierung oftmals nicht auszahlt, da sich damit der abziehbare Betrag kontinuierlich verkleinert. Stattdessen sollten Sie beispielsweise in die Säule 3a einzahlen.

Gesundheitskosten

Jegliche Kosten, die im Gesundheitssektor angefallen sind und Sie persönlich übernommen haben, können vom Einkommen abgezogen werden. In den meisten Kantonen gibt es jedoch eine Art Selbstbehalt. Auch in der Bundessteuer können Sie nur Kosten abziehen, die 5% Ihres Reineinkommens übersteigen. Auch hier ist es wichtig, alle Belege und den Jahresauszug Ihrer Krankenkasse beizulegen.

Spenden

Spenden können von Ihrem Einkommen abgezogen werden, jedoch nur, wenn der gespendete Betrag an eine steuerbefreite, gemeinnützige Organisation geht. Dies ist beispielsweise bei ZEWO-zertifizierten Organisationen der Fall. Es gibt Kantonale Unterschiede bei den Richtlinien für steuerbefreite Organisationen, wie viel pauschal oder maximal abgezogen werden kann und der Mindestbetrag, der für eine abzugsfähige Spende gegeben sein muss.

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