Steuerentscheide anfechten

Nach dem Einreichen der Steuerklärung wird diese vom Steueramt überprüft und angepasst. Wenn beispielsweise Abzüge als ungerechtfertigt eingestuft werden, so können diese aus der Steuererklärung gestrichen werden. Auch wenn Ungereimtheiten auftreten, kann dies für Sie finanzielle Auswirkungen haben. Wie gehen Sie vor, wenn Ihnen beim Ausfüllen ein Fehler unterlaufen ist, oder Sie mit den Anpassungen durch das Steueramt nicht einverstanden sind?
Der Prozess des Überprüfens einer Steuererklärung durch das Steueramt heisst Veranlagung, welche schliesslich in der Veranlagungsverfügung mündet. Darin werden allfällige Abweichungen und Anpassungen festgehalten. Bis zu 30 Tage nach dem Erhalt einer solchen Veranlagungsverfügung haben Sie Zeit, um Einsprache zu erheben. Das heisst, dass die Einsprache spätestens am 30. Tag vorbeigebracht oder der Post übergeben werden werden muss. Da eine Erstreckung der Frist nur in sehr wenigen, begründeten Fällen wie Krankheit oder Militärdienst erlassen wird, ist es empfehlenswert, die Verfügung so schnell wie möglich durchzulesen. Falls Sie Änderungen auch mit der Begründung nicht verstehen, zögern Sie nicht, das Steueramt anzurufen und nachzufragen. Falls Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sind, reichen Sie eine schriftliche Einsprache ein. Diese kostet zwar nicht, muss jedoch einige Richtlinien erfüllen: Die Einsprache muss begründet sein und Belege, Unterlage sowie Beweismittel beiliegen. Schliesslich muss die Einsprache unbedingt unterzeichnet sein. Bringen Sie den Brief persönlich vorbei oder versenden Sie ihn eingeschrieben, um die Einhaltung der Frist zu beweisen. Einige Steuerämter akzeptieren auch Online-Einsprachen, wobei beachtet werden muss dass E-Mails oder Fax ohne Originalunterschrift nicht rechtskräftig sind.
Für den Fall, dass Sie keine Steuererklärung eingereicht haben und somit amtlich eingeschätzt wurden, können Sie ebenfalls Einsprache erheben. Auch hier gilt eine Frist von 30 Tagen um eine vollständige Steuererklärung und notwendige Unterlagen einzureichen. Da Sie in jedem Fall Ihrer Deklarationspflicht nicht nachgekommen sind, müssen Sie mit Mehrkosten oder einer Busse rechnen, auch wenn Sie recht erhalten. Für den Fall, dass die Einsprache abgelehnt wird, können Sie Rekurs oder Beschwerde einreichen, je nachdem ob dies auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene passiert. Es gilt wiederum eine Frist von 30 Tagen. Diese Rekurse oder Beschwerden sind kostenpflichtig, falls Sie den Prozess verlieren. Einen negativen Entscheid können Sie vor das Verwaltungsgericht und anschliessend an das schweizer Bundesgericht weiterziehen.

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