Gebäudeunterhaltskosten von den Steuern abziehen

Welche Gebäudeunterhaltskosten kann man von den Steuern abziehen?

Wohneigentum ist teuer. Es zahlt sich deshalb aus, genau zu wissen, welche Wohneigentumskosten wie Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und andere Verwaltungskosten vom Einkommen in Ihrer Steuererklärung abgezogen werden können.
Die Wartungs- und Verwaltungskosten können entweder als Pauschalbetrag oder effektiv abgezogen werden. Wieviel Sie pauschal abziehen können, erfahren Sie beim kantonalen Finanzamt oder der Steuerverwaltung. In den meisten Kantonen beträgt die pauschale 10% des Eigenmietwertes für Immobilien, die jünger als 10 Jahre sind, respektive 20% für ältere Liegenschaften.

Was gilt als werterhaltend oder wertsteigernd?

Wenn Sie effektiv abrechnen, müssen Sie alle Kosten detailliert deklarieren. Ein gültiger Kostenpunkt enthält beispielsweise folgende Angaben: Datum, Empfänger, Betrag und werterhaltende Arbeit, die verrichtet wurde. Doch was gilt genau als werterhaltend? Die Grenze zwischen Werterhaltung und Wertsteigerung ist schmal. Wenn Sie beispielsweise Ihre Küche renovieren, können Sie die Kosten für neue Einbauschränke und Geräte in Ihre Steuern einbeziehen. Erweiterungen und Umbauten, Erschliessungen und Luxusausstattung können hingegen nicht abgezogen werden. Wenn Sie dem vorherigen Ofen also beispielsweise einen Dampfgarer hinzufügen, wird das Finanzamt dies mit grosser Wahrscheinlichkeit als Wertsteigerung betrachten. Das Ersetzen einer Mikrowelle durch einen Dampfgarer ist wiederum abzugsberechtigt.

Ökologische Alternativen lohnen sich auch steuertechnisch

Im Allgemeinen sind wertvermehrende Massnahmen nicht abzugsberechtigt. Ausgenommen von dieser Regel sind jedoch wertschöpfende Investitionen, welche die Energieeffizienz steigern und auf erneuerbaren Energiequellen wie Sonnenkollektoren, der Isolierung von Böden, Wänden, Decken und Dächern oder besseren Fenstern basieren. Alle von Ihnen getragenen Kosten, die nicht subventioniert wurden, können von Ihrer Bundessteuer abgezogen werden. Die Kosten sind auch in den meisten (nicht allen!) Kantonen abzugsfähig. Tipp: Verteilen Sie große Investitionen auf mehrere Jahre. Je nach Kanton ist das Datum der verrichteten Arbeiten, oder das Rechnungsdatum ausschlaggebend. Es ist eine gute Idee, dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen oder beim Finanzamt Auskunft zu verlangen – und dann die Arbeiten sorgfältig zu planen.

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