Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist eine fiktive, von den Steuerbehörden festgesetzte Steuergrösse um eine steuerliche Gleichstellung gegenüber Mietern zu erzielen, die keine Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltsarbeiten machen dürfen. Besitzer von selbstgenutztem Wohneigentum müssen den Eigenmietwert als steuerbares Einkommen ausweisen.

Wie wird der Eigenmietwert berechnet?

Der Eigenmietwert wird durch die kantonalen Steuerbehörden festgelegt, welche in der Regel Wohnfläche, Alter der Immobilie, Lage und Bauweise in die Schätzung einfliessen lassen. Als Richtwert gelten Objekte mit ähnlichen Eigenschaften in derselben Region. Er beträgt grundsätzlich mindestens 60 Prozent des Betrages, zu welchem man das gegebene Objekt vermieten könnte. Dasselbe gilt übrigens auch für Zweitwohnungen, selbst wenn diese nicht dauernd bewohnt werden.

Wann wird der Eigenmietwert reduziert?

Eine Reduktion des Eigenmietwertes kann beantragt werden, wenn Teile des Objektes nicht mehr benutzt werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Kinder erwachsen werden und ausziehen, oder wenn sich Ehepaare trennen. Wichtig zu beachten ist, dass eine Reduktion nur möglich ist, wenn die Räume überhaupt nicht mehr gebraucht werden. Sie müssen also leer stehen und bleiben.

Es kann zudem vorkommen, dass der Eigenmietwert fälschlicherweise zu hoch angesetzt wurde, beispielsweise wenn das Grundstück nachträglich verkleinert wurde, die Schätzung jedoch noch auf der  ursprünglichen Grösse basiert. Falls Sie den Wert zu hoch finden, richten Sie sich an die zuständige Steuerbehörde.

Sie wünschen mehr Informationen? Lesen Sie unseren Beitrag über Tipps, wie Wohneigentümer Steuern einsparen können.

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