Obschon ein mündlicher Mietvertrag bindend ist, empfiehlt es sich stets, die Abmachungen niederzuschreiben und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen.
Zu klärende Punkte sind beispielsweise das Mietzinsdepot. Dieses wird als Sicherheit für den Vermieter angelegt und darf höchstens drei Monatsmieten betragen. Halten Sie im Vertrag pro forma fest, dass die Kaution vor Mietantritt eingezahlt werden muss. Die Bank dürfen Sie als Vermieter frei wählen. Beachten Sie jedoch, dass das Konto auf den Mieter lauten muss. Um zusätzlich geschützt zu sein, sollten Sie vom Mieter auch eine Haftpflichtversicherung verlangen, um allfällige Schäden zu decken.
Halten Sie die Anfangsmiete schriftlich fest. In einigen Kantonen ist es ausserdem obligatorisch, den Betrag zu erwähnen, den der Vorgänger bezahlt hat.
Nebenkosten müssen einzeln im Vertrag festgehalten werden. Was nicht im Vertrag steht, müss über den Nettomietzins laufen. Es kann zwischen effektiver und pauschaler Abrechnung ausgewählt werden. In der pauschalen Abrechnung bezahlt der Mieter einen fixen Wert. Dieser richtet sich in der Regel nach den letzten 3 Rechnungsperioden. Bei der effektiven Abrechnung erstellt der Vermieter jedes Jahr eine detaillierte Rechnung.
Falls Sie sich mit Mietverträgen nicht vertraut fühlen, können Sie sich im Internet Mustermietverträge anschauen und herunterladen.