Ein Eigentümer muss für die Werterhaltung einer Liegenschaft und für die anfallenden Betriebskosten (z.B. Heizung, Strom) mit jährlichen Neben- und Unterhaltskosten von ca. 1 % der Anlagekosten bwz. des Verkehrswerts rechnen. Bei älteren Liegenschaften können diese Kosten auch höher ausfallen

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