Unter Abschreibung von Immobilien versteht man die planmässige Herabsetzung des Gebäudewertes in der Buchhaltung und Kostenrechnung. Die Abschreibung trägt der Altersentwertung eines Bauwerks Rechnung.
Wichtig: Abschreibungen sind aus steuersystematischen Gründen ausschliesslich auf Geschäftsvermögen möglich. Privatvermögen können nicht herabgesetzt werden.
Wegen der Entwicklung des Bodenpreises in den letzten Jahren geht gerne einmal vergessen, dass Gebäude mit der Zeit ihren Wert verlieren. Betrachtet man beispielsweise ein Bauobjekt, welches vor 80 Jahren gebaut wurde, so wird schnell klar, dass sich bald ein Abbruch des Gebäudes bzw. ein Neubau aufdrängt. Auch aktuelle Bauten haben keine unbegrenzte Lebensdauer.
Pauschalansätze
Pauschalansätze | Gebäude (in %) | Gebäude & Land (in %) |
Wohnhäuser von Immobiliengesellschaften | 2 | 1.5 |
Gastwirtschaft,Hotellerie | 6 | 4 |
Geschäftshäuser, Bürogebäude | 4 | 3 |
Fabrik-, Lager- und gewerbliche Bauten | 8 | 7 |
Diese Normalsätze sind in den meisten Kantonen gültig und sin in Prozent vom Restbuchwertes zu verstehen.
Wenn der steuerliche Buchwert noch nicht vollständig abgeschrieben werden konnte, ein Gebäude jedoch bereits abgebrochen wird, sind bei der Grundstückgewinnsteuer die historischen Anlagekosten des Gebäudes nicht mehr zabzugsberechtigt. Wurde die Immobilie hingegen im Geschäftsvermögen aufgeführt, so ist die Abschreibung des Restbuchwerts noch möglich.